Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MaliTech Solutions UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Verträge mit unseren Kunden über Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten und Dienstleistungen in allen Vertragsabschnitten.
(2) Bei Auftragserteilung erkennt unser Kunde die nachfolgenden Bedingungen als verbindlich an. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden erkennt die MaliTech Solutions nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Anderslautende Bedingungen gelten nur dann als verbindlich, wenn dieses schriftlich bei Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der MaliTech Solutions vereinbart wurden.
§ 2 Angebote
(1) Angebote der MaliTech Solutions sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der MaliTech Solutions gelten die Bestellungen als angenommen.
(2) Die MaliTech Solutions behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Konstruktions-, Modell- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation vor. Aus Änderungen oder Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen die MaliTech Solutions herleiten.
§ 3 Urheber- und sonstige Schutzrechte
Verfahren, Computerprogramme, Schaltpläne und ähnliche Unterlagen, die von der MaliTech Solutions entwickelt wurden, unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der MaliTech Solutions diese zu vervielfältigen, an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Berechtigte Dritte sind auf das Urheberrecht der MaliTech Solutions durch den Kunden hinzuweisen.
Die MaliTech Solutions ist und bleibt Inhaber aller Rechte an den Produkten, die dem Kunden übergeben wurden. Dies gilt auch für Teile der Produkte oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Produkte einschließlich der dazugehörigen Materialien.
Gegenüber der MaliTech Solutions haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
§ 4 Lieferungen, Lieferfristen, Versand
(1) Termine und Fristen, die von der MaliTech Solutions genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie die MaliTech Solutions selber richtig und rechtzeitig beliefert wird. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
(2) Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung und gelten als gewahrt, wenn die Ware den Sitz der MaliTech Solutions verlassen hat oder die Bereitstellung der Sendung dem Kunden gemeldet ist. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 9 nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen entsprechend.
(4) Für die Verletzung von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen haftet die MaliTech Solutions nicht, wenn diese Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt eingetreten sind und von der MaliTech Solutions nicht zu vertreten sind.
(5) Leistungsverzug tritt ein, wenn nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden und nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen die MaliTech Solutions weiterhin nicht leistet und diese Verzögerung zu vertreten hat. Im Falle des Verzuges kann der Kunde einen Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzugs geltend machen. Insgesamt darf die Verzugsentschädigung jedoch höchstens bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz der MaliTech Solutions.
(2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei laufenden Dienstleistungen gilt der bei Rechnungsstellung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz.
(3) Mit Auslieferung der Ware ist die Zahlung sofort fällig. Abweichende Zahlungsfristen sind schriftlich zu vereinbaren.
(4) Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann die MaliTech Solutions dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen.
(5) Gegen eine Forderung der MaliTech Solutions kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
(6) Leistungen, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben entstehen, Kosten für Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauch sind vom Kunden zu tragen.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist die MaliTech Solutions, unbeschadet aller sonstigen Rechte berechtigt, die Hard- und Software, sowie alle weiter gelieferten Produkte aus dem Auftrag zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen.
(2) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann die MaliTech Solutions Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EU Zentralbank (EZB), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, verlangen.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist die MaliTech Solutions berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der MaliTech Solutions. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Exemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien.
(2) Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht veräußert, verpfändet oder sicherheitsübereignet werden.
(3) Der Kunde weist auf das Eigentum der MaliTech Solutions hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere durch Pfändung zugreifen.
(4) Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann die MaliTech Solutions die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurücknehmen.
(5) Wird die gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies für die MaliTech Solutions als Hersteller.
(6) Hard- und Software, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum der MaliTech Solutions. Nach Ablauf des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alle Teile der Hard- und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an die MaliTech Solutions zurückzugeben.
§ 8 Gewährleistung
(1) Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler in digitalen Produkten nicht völlig ausschließen. Die gelieferte Hard- und Software ist frei von herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln.
(2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen die MaliTech Solutions stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(3) Wenn die MaliTech Solutions dem Kunden Produkte Dritter überlässt, so sind die Garantie-Erklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung.
(4) Sobald Mängel an der gelieferten Ware auftreten, teilt dies der Kunde der MaliTech Solutions unverzüglich mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Offensichtliche Mängel und erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen sind innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen.
(5) Die Mängel werden von der MaliTech Solutions in angemessener Frist beseitigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind.
(6) Wird die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht verursacht oder mit verursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.
(7) Eine Haftung der MaliTech Solutions für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unübliche Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen einen Gewährleistungsanspruch aus.
(8) Bleiben Nachbesserung und Nachlieferung der MaliTech Solutions erfolglos, kann der Kunde die weiteren Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen.
(9) Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Die MaliTech Solutions haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbare Schäden und bis maximal zur vereinbarten Auftragssumme. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die MaliTech Solutions unbeschränkt.
(2) Für eine Datenrekonstruktion haftet die MaliTech Solutions nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig, das heißt täglich, gesichert wurden. Die Rekonstruktion muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein.
(3) Der Dienstleister haftet für Datenverluste nur, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass er gemäß den Anforderungen der ISO/IEC 27001, insbesondere Anhang A.12.3, regelmäßig und ordnungsgemäß Datensicherungen durchgeführt und deren Wiederherstellbarkeit überprüft hat.
§ 10 Kundenpflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über das gelieferte Produkt sowie die vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln.
(2) Das geistige Eigentum sowie die gelieferten Produkte werden vom Kunden vor einem unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter geschützt.
(3) Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung der MaliTech Solutions erforderlich sind. Sollkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge sowie Software sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden förmlich abzunehmen.
§ 11 Datenschutz
Werden im Rahmen der Tätigkeiten der MaliTech Solutions personenbezogene Daten verarbeitet, so wird die MaliTech Solutions geltendes Datenschutzrecht beachten.
§ 12 Abtretung von Rechten
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung der MaliTech Solutions kann der Kunde Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten.
(2) Ein Wechsel des Vertragspartners seitens der MaliTech Solutions ist zulässig. Wurden die Pflichten durch einen Dritten übernommen, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht ist allerdings innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Wechsels des Vertragspartners auszuüben.
§ 13 Beauftragung von Subunternehmen
Die MaliTech Solutions ist berechtigt, die ihr aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Sie kann sämtliche Pflichten durch Dritte im Rahmen des Auftragsverhältnisses erfüllen lassen. Der Kunde nimmt dann die erbrachte Leistung als Leistung der MaliTech Solutions an.
§ 14 Vertragslaufzeit, Kündigung
Für die Vertragslaufzeit gilt zunächst die Einzelvereinbarung im Vertrag. Fehlt eine solche, so kann jede Seite den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich kündigen.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen, auch gegenüber kaufmännischen Kunden i.S. des HGB, gilt Bielefeld als vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht
Der Export von Waren der MaliTech Solutions in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung der MaliTech Solutions.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 17 Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
(2) Für den Fall, dass eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sind, gelten die übrigen Regelungen fort, und anstelle der unwirksamen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung und den Interessenlagen der Beteiligten am nächsten kommt.
Bielefeld, im Dezember 2024
MaliTech Solutions UG (haftungsbeschränkt)
Uthmannstr. 10
33647 Bielefeld